Vermittler-, gesellschafts-, handelsrechtliche Pflichtmitteilungen, unternehmensrelevante Informationen und Downloads für Interessenten, Mandanten und Besucher dieser Seiten der
Global Agrar & Wein Assekuranz GmbH, im Folgenden als GAW bezeichnet 


Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen der Global Agrar & Wein Assekuranz GmbH zum Download
(alle nachstehend einzel genannten Informationen befinden sich in einem Dokument)

Gesetzliche Erstinformation (Seite 1-3)
Maklervollmacht und Versicherungsmaklervertrag als Muster (Seiten 4-6)
Einwilligungserklärung zu Datenschutz (Seiten 7-8)
Wichtige Hinweise zu den Versicherungssparten und Obliegenheiten (Seiten 9-11)
Allgemeine Bedingungen zum Versicherungsmaklervertrag (Seiten 12-13)
GAW Unternehmensleitlinien und Verhaltensgrundsätze (Seiten 14-16)

Inhalte dieser Seite:

Pflichtmitteilungen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Vergütung der GAW
Beteiligungen / Sonstiges
Beschwerdestellen/Ombudsmann – Beschwerde-Management bei GAW etc.
Erklärung zum Zahlungsverkehr und weitere wichtige Hinweise
Transparenzverordnung (TVO) und weitere Fakten zu Transparenz bei GAW
Gesellschafts- und handelsrechtliche Mitteilungen
Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung


Die Inhalte dieser Seite besitzen nur Gültigkeit im Zusammenhang mit den Unternehmensangaben im Impressum. Die GAW Seiten richten sich ausschließlich an Unternehmen und an die Inhaber / Entscheidungsträger der Unternehmen in dieser Funktion. Die Inhalte dieser Seiten sind ausdrücklich nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt.

Postanschrift

Global Agrar & Wein Assekuranz GmbH
Postfach 1140
76858 Herxheim

Verwaltung und Besuchsanschrift:

Gewerbepark West 13,
76863 Herxheim

I. Pflichtmitteilungen der Global Agrar & Wein Assekuranz GmbH

1. Behördliche Genehmigungen und Registrierungen
  • a. § 34d GewO Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung als Versicherungsmakler
    durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
    i. V. mit § 11 a GewO Registrierung im Vermittlerregister
    REGISTRIERUNGSNUMMER D-FIDN-0WAMP-71 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
  • b. § 34 f GewO Erlaubnis zur Kapitalanlagenvermittlung als Finanzmakler für alle Produktklassen (1-3)
    durch Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim
    i. V. mit § 11 a Abs. 1 GewO , Registrierung im Vermittlerregister vom 21.05.2013
    REGISTRIERUNGSNUMMER D-F-149-NEI1-21 durch IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
    (noch als bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH)
  • c. Die gesetzl. vorgeschriebene Erstinformation / unsere juristische Visitenkarte
    Alle Pflichtangaben auf einem Blatt – hier herunterladen: Gesetzliche Erstinformation
  • d. Compliance – Unternehmensleitlinien:
    GAW schließt sich dem Verhaltenskodex der INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V. an. Darüber hinaus gibt sich GAW eine eigene Compliance und Unternehmensrichtlinie. Diese finden Sie hier.
2. (Berufs-) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Sämtliche Versicherungsbestätigungen zu den Pflichtversicherungssummen liegen vor.
    Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeiten zu I.1.a,b werden nur erteilt, wenn und solange eine Versicherung gegen Vermögensschäden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe besteht. Ohne diesen Nachweis keine Zulassung zu diesen Tätigkeiten, Entzug bedeutet sofortiges Tätigkeitsverbot. GAW (vorher bvm) hat darüber hinaus seit Jahren zusätzlich freiwillige Summenerhöhungen und Deckungserweiterungen über die gesetzliche Mindesthöhe hinaus in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vereinbart.
    Höhe des Versicherungsschutzes: Aktuell sind dies: max. 5 Mio. EUR je Schadensfall, max. 20 Mio. EUR je Versicherungsjahr)  Die Versicherung besteht bei der ERGO AG. Gerne geben wir Mandanten und Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Dokumente.
3. Beteiligungen von / an Versicherungsunternehmen / sonstige Beteiligungsverhältnisse
  • GAW hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der GAW.
  • Alleiniger Gesellschafter der GAW ist die Global Service GmbH, Köln

Die Geschäftsleitung der GAW:

  • Geschäftsführer
    Andreas A. Adamek (Bad Dürkheim)
    Thomas S. Icks   (Düsseldorf)
    Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt u. v. Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit
  • Prokuristin:
    Simone Ortega-Gomez (Bellheim)

3.1 Mandanteninformation zur Vergütung und den Vergütungsvarianten nach § 34d und  §34f der GewO

  • Vereinbarung zu §34 d GewO (Versicherungsvermittlung)
    Die Vergütung des Maklers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
    1. Zuwendungen (Courtagen, Provisionen) von Versicherern / Anbietern  (Standardvariante)
    2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
    3. eine Kombination aus b. und c.
    Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung
    Weitere Zuwendungen an GAW aufgrund der Übernahme von Tätigkeiten des Versicherers durch GAW sind möglich. Die Höhe der Vergütung an GAW durch einen Anbieter hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Anbieter.
    Diese erfolgt ausschließlich mandantenorientiert.
  • Vereinbarung zu §34 f GewO (Finanzanlagenvermittlung)
    Die Vergütung des Vermittlers kann nach den Wünschen des Mandanten wahlweise erfolgen durch
    1. Zuwendungen von Dritten (Anbietern)
    2. Vergütung ausschließlich durch den Mandanten
    3. eine Kombination aus b. und c.
    Im Falle von 2. und 3. erfolgt die Vergütung durch den Mandanten auf der Grundlage einer dann zu erstellenden Vergütungsvereinbarung
    Die Höhe der Vergütung an GAW durch einen Anbieter hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Anbieter.
    Diese erfolgt ausschließlich mandantenorientiert.
4. Beschwerdestellen / Ombudsmann / außergerichtliche Streitbeilegung /Vermittlerregister / Ordnungsbehörde
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
    Postfach 1253 53002 Bonn (weitere Informationen unter: www.bafin.de [auch Stichwort: Ombudsleute])
  • Versicherungsombudsmann e.V.
    Prof. Dr. Günther Hirsch Postfach 08 06 22 10006 Berlin (weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)
    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Dr. Helmut Müller Postfach 06 02 22 10052 Berlin (weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)
  • Versicherungsvermittlerregister: http://www.vermittlerregister.info
    Führung des Vermittlerregisters: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29 10178 Berlin Tel: 0180 6 00 58 50 Festnetzpreis 0,20 €/Anruf;
    Mobilfunkpreise können von den Festnetzpreisen abweichen
    Registereinsicht im Internet: http://www.vermittlerregister.info
  • Vermittlerregister für Kapitalanlagenvermittler: http://www.vermittlerregister.info
    Genehmigungs- / Registrierungsbehörden für Genehmigungen nach §34f Abs.1 1,2 u.3 GewO
    Genehmigung: Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau
    Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
  • Genehmigungs- / Registrierungsbehörde für Genehmigungen nach §34d GewO
    Genehmigung und Registrierung: IHK Pfalz 67059 Ludwigshafen
    Genehmigungsbehörde für Genehmigungen nach §34c GewO
    Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim b. Landau
  • Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
  • Beschwerdemanagement bei GAW:
    Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die oben genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden. Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.
    Ihre Kontaktmail: beschwerde.gaw (at) global-gruppe.com

5. Erklärung zum Zahlungsverkehr, Zahlung der Versicherungsprämien durch Mandanten,
Schadensbearbeitung, Schadensbegleitung, Schadenszahlungen von Versicherern

  • Pünktliche, fristgerechte Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer (Mandant)
    Die pünktliche / fristgerechte Zahlung der Versicherungsprämien /- Beiträge ist eine „Kardinalpflicht“ des Versicherungsnehmers. Fristüberschreitungen können zu schwerwiegenden Folgen wie zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu nicht versicherten Zeiträumen führen.
  • GAW Empfehlung: Prämienzahlung des Versicherungsnehmers per SEPA Lastschriftvereinbarung.
    Die Zahlung der Prämie an die Versicherer sollte haftungsbefreiend für den Mandanten (soweit Deckung auf dem Konto) per SEPA Lastschrift durch den Versicherer erfolgen. Überweisung durch den Versicherungsnehmer als Zahlungsart empfehlen wir aus o. g. Gründen nicht bzw. wenn überhaupt, dann bei Mandanten mit größerer Verwaltungsorganisation.
  • Kein Prämien- / Beitragsinkasso durch GAW:
    Die GAW führt keinerlei Prämien- / Beitragsinkasso für Versicherer durch, da wir als Makler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter der Interessensphäre der Versicherungsnehmer zugeordnet sind.
  • GAW haftet generell nicht für Folgen von Obliegenheits- / Pflichtverletzungen der Mandanten.

    Zur Vermeidung jeglicher Deckungslücken aufgrund Differenzen aus der Prämienzahlung empfehlen wir grundsätzlich und unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens unserer Mandanten, den Versicherern ein SEPA Lastschriftmandat für die beim jeweiligen Versicherer gedeckten Versicherungsverträge zu erteilen.

  • Schadensbearbeitung, Schadensbegleitung, Schadensabwicklung, Schadenszahlung
    Wir unterstützen unsere Mandanten mit der kompletten Schadensabwicklung, entlasten damit möglichst umfassend und empfehlen ggfls. Spezialisten, z. B. uns bekannte, leistungsfähige Sachverständige.
    Schadensbegleitung auch vor Ort
    Bei problematischen Schäden, Großschäden und auf Wunsch des Mandanten unterstützen wir vor Ort.
    D.h.: GAW Komplettbetreuung bis zum Zeitpunkt der Feststellung der ersatzpflichtigen Schadenshöhe.
    Schadensabwicklung bis zur Erledigung / Zahlung durch den Versicherer an den Mandanten
    GAW wahrt das Mandanteninteresse im Rahmen des Maklermandates bis zum finanziellen Schadensausgleich / zur Schadensschließung aktiv, um die Zahlung /  Erledigung durch den Versicherer schnellstmöglich bewirken.
    GAW legt dabei größten Wert darauf, dass sämtliche Zahlungen aus Schäden ausschließlich vom Versicherer ohne Umwege über uns als Makler direkt auf ein Konto des ersatzberechtigten GAW Mandanten erfolgen.GAW wird als Treuhänder / Vertreter der Mandanten grundsätzlich keine finanzielle Schadensregulierung, Schadenszahlung namens eines Versicherers durchführen.
    Siehe dazu auch GAW Unternehmensleitlinien / Compliance im Punkt 1.e)

6. Transparenzverordnung (TVO) und weitere Fakten zu Transparenz bei GAW

  • Transparenzverordnung (TVO)
    Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
    Derzeit verfolgen wir keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.
    Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern, Anlagegesellschaften etc. (Anbieter) zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen produktbezogenen vorvertraglichen Informationen.
    Diese Informationen nutzt GAW bei der Beratung / Vermittlung für den Mandanten.
  • Nachhaltigkeit bei GAW (ESG):
    Die GAW Werte sind im Rahmen der quartalsweisen Nachhaltigkeitsermittlungen (ESG) der Global Gruppe im Konzernergebnis enthalten.
  • Informationspolitik:
    GAW praktiziert eine jederzeit offene und konstruktive Informationspolitik und steht gerne auch für tiefer gehende Rückfragen zur Verfügung, soweit auch wir darin ein Interesse erkennen (to whom it concerns). Wenden Sie sich dazu bitte an den Geschäftsführer oder den Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit der GAW.
    Im Interesse einer effizienten Datenpflege veröffentlichen wir alle Pflichtdaten und vieles mehr gerne und aktuell, jedoch ausschließlich auf unseren Seiten, soweit nicht gesetzliche Veröffentlichungsvorschriften weitere Anwendung finden.
  • Marktwirtschaftliche Informationsplattformen, in die ebenfalls durch jedes Unternehmen dessen Fakten eingespielt werden können, und in denen die eingespielten Daten dann gebündelt oder selektiv im Internet zur Verfügung gestellt werden, unterstützen wir nicht aktiv, da wir selbst nicht jede individuelle Geschäftsidee der „Informationsbranche“, wenn auch im Einzelfall durchaus sinnvoll bedienen können oder wollen.
  • Empfehlung bei Preis-, Qualitäts-, Bedingungsvergleichen im Internet.
    Wir empfehlen
    zu berücksichtigen,  dass oft nicht alle Anbieter im Markt berücksichtigt werden. Auch die oft erheblichen Unterschiede in den Bedingungswerken und Klauseln der genannten oder verglichenen Produkte oder Versicherer erschweren häufig die individuelle Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei auch Sondervereinbarungen von spezialisierten Fachmaklern und die individuelle Abstimmung der Lösungen auf den konkreten individuellen Bedarf des späteren Versicherungsnehmers.
    Auf Anfrage durch den Vergleicher stimmen wir nach Prüfung eines Vergleichsprojektes ggfls. der Teilnahme zu. Qualifizierten Interessenten für ein Mandat nennen wir jedoch gerne Referenzmandanten, bei denen unsere Geschäftspolitik und unsere Leistungen hinterfragt werden können.
    Die juristische Visitenkarte als Erstinformation für Interessenten und neue Mandanten wurde für alle Tätigkeitsbereiche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2013 (Finanzdienstleistungen mit Wirkung ab 01.07.2013) aktualisiert.
    Alle Genehmigungen entnehmen Sie bitte den unter I.1. auf dieser Seite hinterlegten Dokumenten sowie der gesetzlichen Erstinformation. Auf Seite 2 finden Sie die Liste der von GAW vertriebenen Fonds- und  Kapitalanlagegesellschaften. Eine aktualisierte Liste der von GAW vertriebenen Fondsgesellschaften und KAG finden Sie zukünftig bei Bedarf an dieser Stelle, soweit diese noch nicht in eine aktualisierte juristische Visitenkarte eingeflossen ist. Bitte beachten Sie die jeweils unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten.

II. Vermittlung von Kapitalanlagen, Honorarberatung, Vermögensverwaltung

  • Vermittlung von Kapitalanlagen mit Anlegerberatung zum Zwecke der Vermittlung
    Der GAW, dem Rechtsvorgänger bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH wurde die Genehmigung zur Vermittlung von Kapitalanlagen nach § 34 f GewO von der Verbandsgemeinde Herxheim erteilt.
    Die Registrierung durch die IHK Pfalz in Ludwigshafen ist erfolgt (Dokumente siehe oben I.1.)
  • Honorarberatungen (Konzeptionelle Beratung)
    sind auf Anfrage ebenfalls möglich – ggfls. in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Beratern der Steuer- / Rechtsberatenden Berufe (in Falle einer Gemeinschaftsberatung haftet jeder Berater für seinen Beratungsanteil)
  • Vermögensverwaltung / Fondsvermögensverwaltung
    Vermögensverwaltung als Dienstleistung erfordert eine Zertifizierung des Unternehmens entsprechend der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Unternehmen unterliegen einer ständigen und aufwändigen Überwachung der zuständigen Bundesbehörden (BAFin) sowie der gesonderten Überprüfung speziell zugelassener Wirtschaftsprüfer. Die GAW / bvm Bartz Versicherungsmakler GmbH hat für den Bereich der Anlagen- und Vermögensverwaltung strategische Partnerschaften mit renommierten unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaften geschlossen, um ihren Mandanten gerade in diesen wichtigen Bereich des professionellen Anlagemanagements seriöse Partner zu fairen Konditionen anzubieten.
    Entsprechend übernehmen wir selbst die klassische Beratung und Vermittlung analog III. 1. und 2. , die höchst sinnvolle strategische Verwaltung erfolgt jedoch auf Wunsch durch ein zur Vermögensverwaltung zugelassenes Partnerunternehmen der GAW

III. Weitere Angabe / Maklerbedingungen und Vollmachten

Die individuelle Zusammenarbeit ist geregelt in der Maklervollmacht, dem Maklervertrag und den Bedingungen zum Maklervertrag. Unsere Muster-Maklerbedingungen und Vollmachten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Verbänden und Institutionen sowie weitere wichtige Informationenfinden Sie auf dieser Seite oben zum Download .

Alle Vereinbarungen mit GAW erhalten erst ab dem Datum der Gegenzeichnung / Unterzeichnung durch die GAW und ggfls. unter Berücksichtigung ergänzender Nebenabreden Gültigkeit.
Maklervertrag und Vollmacht

Die gesetzliche Erstinformation zum Download siehe diese Seite oben
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